Abmachungen |
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Absenzenregelung
Absenzen und DispensationenZusammenzug der «Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule / 2007», übertragen auf unsere Schule.
Nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen
Vorhersehbare, entschuldigte Absenzen
Absenzenregelung, Absenzenkontrolle
Dispensationen
Dispensationen sind insbesondere möglich
Verfahren bei Dispensationen
Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Vorausschriftlich und begründet bei der Schulleitung ein.
Fünf freie Halbtage
Diese Selbst-Dispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen. Die Halbtage werden (mittels Coupon) spätestens am Vortag angekündigt. Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
Nachholunterricht
Für verpassten Unterricht wegen Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht.
Nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen
- Krankheit oder Unfall des Kindes-Krankheit oder Todesfall in der Familie
- äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung
Vorhersehbare, entschuldigte Absenzen
- Arzt- und Zahnarztbesuche sowie ärztlich verordnete Therapien
- Prüfungsaufgebote
- Berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen ab dem 7. Schuljahr
- Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung oder den schulärztlichen Dienst
- Wohnungswechsel der Familie
Absenzenregelung, Absenzenkontrolle
- In jeder Schulklasse wird eine Kontrolle der Absenzen (Absenzenheft) geführt.
- Unentschuldigte Absenzen werden der Schulleitung gemeldet.
Dispensationen
Dispensationen sind insbesondere möglich
- für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können
- bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
- für die Förderung ausserordentlich intellektueller, sportlicher und musischer Begabungen
- für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
Verfahren bei Dispensationen
Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Vorausschriftlich und begründet bei der Schulleitung ein.
Fünf freie Halbtage
Diese Selbst-Dispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen. Die Halbtage werden (mittels Coupon) spätestens am Vortag angekündigt. Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
Nachholunterricht
Für verpassten Unterricht wegen Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht.